Die Aufgaben des Marburger Bundes in den Kammern
In der aktuellen Legislatur ist der Marburger Bund mit insgesamt 125 Delegierten in den vier Bezirksärztekammern vertreten. In der Vertreterversammlung der Landesärztekammer ist der Marburger Bund mit 36 Delegierten vertreten.
Sowohl auf Bezirks- als auch auf Landesebene bringen die Ärztinnen und Ärzte die Interessen ihrer angestellten Kolleginnen und Kollegen aus den Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren ein. In spezifischen Ausschüssen tragen zahlreiche Delegierten mit ihrer Fachexpertise dazu bei, die entsprechenden Themenbereiche zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Auch die Kontrolle der Vorstände der Kammern obliegt den Delegierten.
Die Delegierten des Marburger Bundes Baden-Württemberg sind in den folgenden Fachausschüssen der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern tätig:
Landesärztekammer:
- Ärztliche Weiterbildung
- Arztberuf und Familie
- Berufsordnung
- Fortbildung
- Haushaltsausschuss
- IT im Gesundheitswesen
- Kinder und Jugendliche
- Klima, Prävention und Umwelt
- Krankenhaus
- Medizinische Ausbildung, Hochschulen
- Medizinische Fachberufe
- Notfallversorgung
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Patientensicherheit und Qualitätssicherung
- Seelische Gesundheit
- Suchtmedizin
- Widerspruchsausschuss
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg:
- Akademie-Ausschuss
- Fürsorgeausschuss
- Junge Kammer
- Psychosomatische Medizin
Bezirksärztekammer Nordbaden:
- Arbeitsausschuss des Weiterbildungsausschusses
- Ausländische Ärzte und Patienten
- Ärztliche Gesundheit und Prävention
- Haushaltsausschuss
- Medien und Kommunikation
- Nicht-ärztliche medizinische Fachberufe
Bezirksärztekammer Südwürttemberg:
- Haushaltsausschuss
- Junge Kammer
- Notfallversorgung
- Sektorenverbindende Versorgung
- Verbunderweiterung
Bezirksärztekammer Südbaden:
- Haushaltsausschuss
- Junge Kammer
Marburger Bund in der Kammer
Unsere Themen:
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Landesärztekammer BW
- Aufgaben
- MB in der Kammer
Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. In Baden-Württemberg gibt es eine Landesärztekammer und vier Bezirksärztekammern. Die Landesärztekammer ist für das politische Umfeld und die Mitgestaltung der Gesundheits- und Berufspolitik sowie landesweite berufliche Regelungen zuständig. Die Bezirkskammern Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden, Südbaden sind für das operative Geschäft vor Ort zuständig und erster Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg arbeiten oder, wenn sie nicht berufstätig sind, hier ihren Wohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder in der Landesärztekammer.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt mehr als 66.000 Ärztinnen und Ärzte. Davon bilden die angestellten Kolleginnen und Kollegen den größten Anteil an Pflichtmitgliedern. Der Marburger Bund möchte Ihre Stimme gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit stärken und sich gemeinsam mit Ihnen für bessere Weiterbildungs- und Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich einsetzen.