von Sylvia Ottmüller
Die Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg rücken immer näher. Schon jetzt steht fest, dass der Marburger Bund mit einer starken Liste bei der KV-Wahl antreten wird. Angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich und Ärztinnen und Ärzte mit KV-Ermächtigung müssen in der KV BW angemessen vertreten werden. Warum ist das so wichtig?
Die Regelungen im KV-Bereich spiegeln in weiten Teilen immer noch den Umstand wieder, dass die vertragsärztliche Versorgung früher ausschließlich von selbständig niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erbracht wurde. Mittlerweile spielen aber auch ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ, ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken mit KV-Ermächtigungen, in der vertragsärztlichen Versorgung eine nicht mehr wegzudenkende Rolle. Insbesondere die Zahlen im Bereich der ambulanten Anstellung sprechen hier eine klare Sprache: In den vergangenen Jahren ist diese Zahl kontinuierlich angestiegen. Der Marburger Bund will hier eine angemessene Vertretung organisieren.
Die Zulassung von angestellten Ärztinnen und Ärzten, die Weiterbildung im ambulanten Bereich, und ihre Förderung, wurden nachträglich ermöglicht. Da die rechtlichen Regelungen im KV-Bereich vom Blick des selbständigen, des niedergelassenen Arztes aus gedacht sind, entstehen dabei aber immer wieder entsprechende Bruchstellen zum individuellen Arbeitsrecht, das für angestellte Ärztinnen und Ärzte maßgeblich ist. In der Elternzeit oder bei einer Schwangerschaft treten diese Bruchstellen besonders deutlich zu Tage. Das sind aber bei weitem nicht die einzigen Probleme, mit den die ambulant angestellten KollegInnen kämpfen müssen.
Der Marburger Bund setzt sich dafür ein, dass die Regelungen im KV-Bereich hier an die neue Realität angepasst wird. Ziel ist es, mit einer starken Vertretung in der Vertreterversammlung der KV BW diese Anpassung des KV-Rechts zu thematisiert und Veränderungen anzustoßen.
Ein weiteres, zentrales Anliegen des Marburger Bundes ist es, langfristig einen Tarifvertrag für die ambulant angestellten Kolleginnen und Kollegen zu etablieren. So verdienen laut einer im letzten Jahr veröffentlichten Umfrage der APO-Bank, ambulant angestellte Ärztinnen im Durchschnitt 18% weniger als ihre männlichen Kollegen- eine bisher wenig beachtete Gender-Pay-Gap. Auch zwischen den einzelnen Fachgruppen gibt es größere Unterschiede. Ein Tarifvertrag könnte hier substanzielle Verbesserungen erreichen und Transparenz herstellen.
Es ist klar, dass die KV BW nicht als Tarifvertragspartei agieren kann und darf. Aber auch hier könnte eine starke Stimme des Marburger Bundes indirekt dabei helfen, das Ziel eines Tarifvertrags im ambulanten Bereich umzusetzen, indem ein entsprechendes Bewusstsein bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die gleichzeitig auch Arbeitgeber sind, geschaffen wird.