Kammerwahl 2022
Alle wahlberechtigten Mitglieder des Marburger Bunds Baden-Württemberg können sich bei den Ärztekammerwahlen als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Die Kammermitglieder, darunter auch alle Mitglieder des Marburger Bunds, wählen die zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlungen auf Bezirksebene. Die Wahl findet vom 11. November bis 2. Dezember 2022 statt.
Marburger Bund für die Kammer:
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10 Gründe, um den Marburger Bund zu wählen
Fragen zur Kandidatur
Wenn Sie kandidieren, dann erscheinen Sie auf dem Stimmzettel für die Kammerwahl im Herbst 2022. Wenn Sie dann genug Stimmen der Kammermitglieder auf sich vereinen können, dann sind Sie als Delegierte*r in die Vertreterversammlung („das Parlament“) Ihrer Bezirksärztekammer gewählt. Dies ist ein Ehrenamt, kein Nebenjob, und muss daher auch von niemandem genehmigt werden. Es gibt dafür kein Gehalt, aber eine Aufwandsentschädigung für die aufgewendete Zeit.
Die (regulären) Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
Im ersten Jahr der Legislaturperiode gibt es zusätzlich je eine sogenannte konstituierende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern: Diese finden in den jeweiligen Bezirken (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg, Südbaden) jeweils am Freitag, den 4. Februar 2023, statt.
In diesen konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen (im Bezirk, im Land und im Bund). Außerdem werden auf späteren Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern die Vertreter*innen der Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt, unserer gemeinsamen Altersversorgung, bestimmt
Das Amt als Delegierte*r in den Bezirksärztekammern ist kein großer Zeitaufwand. Mit Ihrem Engagement können Sie aber viel bewirken und dafür sorgen, dass die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg in diesen wichtigen Gremien vertreten werden!
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Landesärztekammer BW
- Aufgaben
- MB in der Kammer
Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. In Baden-Württemberg gibt es eine Landesärztekammer und vier Bezirksärztekammern. Die Landesärztekammer ist für das politische Umfeld und die Mitgestaltung der Gesundheits- und Berufspolitik sowie landesweite berufliche Regelungen zuständig. Die Bezirkskammern Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden, Südbaden sind für das operative Geschäft vor Ort zuständig und erster Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg arbeiten oder, wenn sie nicht berufstätig sind, hier ihren Wohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder in der Landesärztekammer.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt mehr als 66.000 Ärztinnen und Ärzte. Davon bilden die angestellten Kolleginnen und Kollegen den größten Anteil an Pflichtmitgliedern. Der Marburger Bund möchte Ihre Stimme gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit stärken und sich gemeinsam mit Ihnen für bessere Weiterbildungs- und Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich einsetzen.